„Die Ver­gü­tungs­be­rich­te wer­den grö­ßer“ (FINANCE+)

Moritz Stahl von Blätt­chen & Part­ner berich­tet über die Trends der Vor­stands­ver­gü­tung bei bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men.

“Die Ver­gü­tungs­be­rich­te wer­den grö­ßer” (FINANCE+)

Herr Stahl, in Dax, MDax und SDax gab es im vor­he­ri­gen Geschäfts­jahr eine Men­ge Bewe­gung, am pro­mi­nen­tes­ten war die Erwei­te­rung des Dax auf 40 Unter­neh­men. Was kam 2021 sonst noch auf bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men in Deutsch­land zu?
Eine der wich­tigs­ten Ent­wick­lun­gen ist, dass seit dem Geschäfts­jahr 2021 die Richt­li­nie ARUG II gilt. Dem­nach müs­sen Unter­neh­men die Vor­stands­ver­gü­tung nicht mehr in den soge­nann­ten Mus­ter­ta­bel­len nach dem Deut­schen Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kodex dar­stel­len. Dar­über hin­aus fällt weg, dass Zuwen­dung und Zufluss, so wie in der Ver­gan­gen­heit gewohnt, geson­dert aus­ge­wie­sen wer­den. Daher waren für die Ran­kings nur die gewähr­te und geschul­de­te Ver­gü­tung aus­schlag­ge­bend.

Was hat die Geset­zes­än­de­rung gebracht?
Zunächst ein­mal viel Arbeit für Unter­neh­men, Wirt­schafts­prü­fer und Bera­ter. Die neue Bericht­erstat­tung führ­te haupt­säch­lich zu grö­ße­ren und unüber­sicht­li­che­ren Ver­gü­tungs­be­rich­ten. Zwar haben Inves­to­ren dadurch mehr Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, ob sich Qua­li­tät und Trans­pa­renz der Bericht­erstat­tung ver­bes­sert haben, ist aber frag­lich. Ein Grund sind hier­für sicher­lich unein­heit­li­che Aus­le­gungs­mög­lich­kei­ten, außer­dem sind die Ver­gü­tungs­be­rich­te deut­lich umfang­rei­cher gewor­den. Ent­spre­chend einer Stu­die von Blätt­chen & Part­ner war ein Ver­gü­tungs­be­richt nach § 162 Akti­en­ge­setz im Dax durch­schnitt­lich 31 Sei­ten lang. Das sind rund zwei Drit­tel mehr als davor.

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