Veröffentlichung in Corporate Finance 9/2015
Auch im Jahr 2014 nahmen nach signifikanten Steigerungen im Jahr 2013 die Vorstandsvergütungen bei den DAX- und MDAX-Unternehmen zu. Im Mehrjahresvergleich gibt es eine positive Korrelation mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen. In Relation zum EBIT zeigt sich, dass die Spitzenreiter bei der absoluten Höhe der Vergütung eher unterdurchschnittlich zahlen. Die Mustertabellen nach dem DCGK haben zu einer deutlichen Erhöhung der Transparenz geführt.
I. Einleitung
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise im Jahr 2008 hat die
Bundesregierung am 05.08.2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung verabschiedet (VorstAG) um Einfluss auf die Vergütungsstruktur von Vorständen zu nehmen. Neben den gesetzlichen Vorgaben wurden auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) mit Anpassungen fast im Jahresrhythmus weiterentwickelt, um die Langfristigkeit von Vergütungsanreizen im Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung zu betonen und zu stärken sowie die Transparenz der Berichterstattung zu erhöhen. Seither hat eine sehr breite wissenschaftliche und öffentliche Diskussion stattgefunden. Während im Jahr 2014 noch intensiv debattiert wurde, bspw. über die Auseinandersetzungen um die harten Vergütungsobergrenzen oder über die erweiterten Berichtspflichten nach dem DCGK , scheinen aktuell die wesentlichen Eckpunkte gesetzt zu sein, da die Diskussionsintensität abnimmt. Die im Jahr 2014 veröffentlichte empirische Analyse der Vorstandsvergütung von DA X- und MDA X‑Unternehmen bis zum Jahr 20135 soll nachfolgend mit den Erkenntnissen des Geschäftsjahres 2014 weitergeführt werden. Im Zentrum steht die Frage, wie sich die Vorstandsgehälter in den letzten Jahren in ihrer absoluten Höhe und in ihrer Zusammensetzung (fix, variabel, Optionen etc.) entwickelt haben. Erstmals können auch die Aufwendungen für die Altersvorsorge adäquat abgebildet werden, da die neu eingeführten Vergütungstabellen gem. DCGK eine ausreichende Analyse erst ermöglichen. Außerdem wird die relative Entwicklung der Vorstandsvergütung im Vergleich zu Unternehmenskennzahlen w ie dem EBIT oder dem durchschnittlichen Personalaufwand beleuchtet. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Frage der Angemessenheit der Vergütung hilfreich, da sich die öffentliche Diskussion immer an den absoluten Beträgen orientiert. Die Angemessenheit der Vergütung soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers aber unter anderem an der Unternehmensgröße und der Verantwortung des Vorstands ausrichten. Daher ist die Vergütung sinnvoll nur in Relation zu entsprechenden Messgrößen zu beurteilen. Ein besonderes Augenmerk soll in dieser Studie auf die zusätzlichen Erkenntnisse gelegt werden, welche durch die im DCGK vorgeschlagenen Mustertabellen generiert werden können.