Moritz Stahl von Blättchen & Partner berichtet über die Trends der Vorstandsvergütung bei börsennotierten Unternehmen.
Herr Stahl, in Dax, MDax und SDax gab es im vorherigen Geschäftsjahr eine Menge Bewegung, am prominentesten war die Erweiterung des Dax auf 40 Unternehmen. Was kam 2021 sonst noch auf börsennotierte Unternehmen in Deutschland zu?
Eine der wichtigsten Entwicklungen ist, dass seit dem Geschäftsjahr 2021 die Richtlinie ARUG II gilt. Demnach müssen Unternehmen die Vorstandsvergütung nicht mehr in den sogenannten Mustertabellen nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex darstellen. Darüber hinaus fällt weg, dass Zuwendung und Zufluss, so wie in der Vergangenheit gewohnt, gesondert ausgewiesen werden. Daher waren für die Rankings nur die gewährte und geschuldete Vergütung ausschlaggebend.
Was hat die Gesetzesänderung gebracht?
Zunächst einmal viel Arbeit für Unternehmen, Wirtschaftsprüfer und Berater. Die neue Berichterstattung führte hauptsächlich zu größeren und unübersichtlicheren Vergütungsberichten. Zwar haben Investoren dadurch mehr Informationen zur Verfügung, ob sich Qualität und Transparenz der Berichterstattung verbessert haben, ist aber fraglich. Ein Grund sind hierfür sicherlich uneinheitliche Auslegungsmöglichkeiten, außerdem sind die Vergütungsberichte deutlich umfangreicher geworden. Entsprechend einer Studie von Blättchen & Partner war ein Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz im Dax durchschnittlich 31 Seiten lang. Das sind rund zwei Drittel mehr als davor.